Rechtsprechung
BFH, 23.03.2022 - X K 2/20 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
GVG § 198 Abs 1, GVG § 198 Abs 2, GVG § 198 Abs 3, GG Art 12 Abs 1, FGO § 155
Verfahrensdauer von Klagen in Steuerberaterprüfungssachen; Krankheit eines Richters und Verzögerung des Verfahrens - rechtsprechung-im-internet.de
§ 198 Abs 1 GVG, § 198 Abs 2 GVG, § 198 Abs 3 GVG, Art 12 Abs 1 GG, § 155 FGO
Verfahrensdauer von Klagen in Steuerberaterprüfungssachen; Krankheit eines Richters und Verzögerung des Verfahrens
- IWW
§ 198 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG), § ... 42 Abs. 1, 2 der Zivilprozessordnung, § 51 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung, § 45 Abs. 1 ZPO, § 41 Abs. 2 des Deutschen Richtergesetzes, § 198 Abs. 1 Satz 1 GVG, § 198 Abs. 1 Satz 2 GVG, Art. 12 Abs. 1 GG, § 79 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 198 Abs. 3 Satz 1 GVG, § 198 Abs. 3 Satz 2 GVG, § 198 Abs. 2 Satz 1 GVG, § 198 Abs. 2 Satz 2, Abs. 4 GVG, § 198 Abs. 2 Satz 3 GVG, § 135 Abs. 1 FGO
- Wolters Kluwer
Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer; Rechtmäßigkeit einer Prüfungsentscheidung; Angemessenheit einer Verfahrensdauer nach den Umständen des Einzelfalls; Besondere Bedeutung von Berufszulassungsprüfungen; Abweichung von einer optimalen Verfahrensdurchführung
- Betriebs-Berater
Verfahrensdauer von Klagen in Steuerberaterprüfungssachen; Krankheit eines Richters und Verzögerung des Verfahrens
- rewis.io
Verfahrensdauer von Klagen in Steuerberaterprüfungssachen; Krankheit eines Richters und Verzögerung des Verfahrens
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GVG § 198 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3
Verfahrensdauer von Klagen in Steuerberaterprüfungssachen; Krankheit eines Richters und Verzögerung des Verfahrens - rechtsportal.de
GVG § 198 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3
Verfahrensdauer von Klagen in Steuerberaterprüfungssachen; Krankheit eines Richters und Verzögerung des Verfahrens - datenbank.nwb.de
Verfahrensdauer von Klagen in Steuerberaterprüfungssachen; Krankheit eines Richters und Verzögerung des Verfahrens
Kurzfassungen/Presse
- haufe.de (Kurzinformation)
Eilbedürftigkeit von Klageverfahren in Steuerberaterprüfungssachen
Sonstiges
- Bundesfinanzhof (Terminmitteilung)
Verzögerte Verfahrensdauer für ein Klageverfahren
Verfahrensgang
- FG München, 22.01.2020 - 4 K 240/17
- FG München, 27.02.2020 - 4 K 240/17
- BFH, 23.03.2022 - X K 2/20
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (12)
- BFH, 07.11.2013 - X K 13/12
Unangemessene Dauer eines finanzgerichtlichen Klageverfahrens
Auszug aus BFH, 23.03.2022 - X K 2/20
Dabei ist dem Spannungsverhältnis zwischen dem Interesse an einem möglichst zügigen Abschluss des Rechtsstreits einerseits und anderen, ebenfalls hochrangigen sowie verfassungs- und menschenrechtlich verankerten prozessualen Grundsätzen --wie dem Anspruch auf Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes durch inhaltlich zutreffende und qualitativ möglichst hochwertige Entscheidungen, der Unabhängigkeit der Richter und dem Anspruch auf den gesetzlichen Richter-- Rechnung zu tragen (zu den Einzelheiten vgl. zur Vermeidung von Wiederholungen insbesondere das Senatsurteil vom 07.11.2013 - X K 13/12, BFHE 243, 126, BStBl II 2014, 179, Rz 48 ff.).b) Für ein finanzgerichtliches Klageverfahren, das im Vergleich zu dem typischen in dieser Gerichtsbarkeit zu bearbeitenden Verfahren keine wesentlichen Besonderheiten aufweist, hat der Senat die Vermutung aufgestellt, dass die Dauer des Verfahrens angemessen ist, wenn das Gericht gut zwei Jahre nach dem Eingang der Klage mit Maßnahmen beginnt, die das Verfahren einer Entscheidung zuführen sollen, und die damit begonnene ("dritte") Phase des Verfahrensablaufs nicht durch nennenswerte Zeiträume unterbrochen wird, in denen das Gericht die Akte unbearbeitet lässt (Senatsurteil in BFHE 243, 126, BStBl II 2014, 179, Rz 69).
- BVerwG, 11.07.2013 - 5 C 27.12
Enteignungsentschädigung; Entschädigung; angemessene -; Entschädigungsanspruch; …
Auszug aus BFH, 23.03.2022 - X K 2/20
Die Erkrankung eines Richters kann nur eine kurzfristige Verzögerung rechtfertigen; grundsätzlich sind die nach den Regelungen über die Geschäftsverteilung zur Vertretung berufenen Richter zur Förderung des Verfahrens verpflichtet (Anschluss an BVerwG-Urteil vom 11.07.2013 - 5 C 27/12 D, BayVBL 2014, 149, Rz 44).Grundsätzlich sind im Krankheitsfall aber die nach den Regelungen über die Geschäftsverteilung zur Vertretung berufenen Richter zur Förderung des Verfahrens verpflichtet (BVerwG-Urteil vom 11.07.2013 - 5 C 27/12 D, Bayerische Verwaltungsblätter --BayVBL-- 2014, 149, Rz 44, mit Nachweis auf die Rechtsprechung des EGMR).
- BSG, 24.03.2022 - B 10 ÜG 2/20 R
Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - unangemessene …
Auszug aus BFH, 23.03.2022 - X K 2/20
Erkrankt ein Richter, ist der durch den Geschäftsverteilungsplan des Gerichts zur Vertretung bestimmte Richter für die Förderung des Verfahrens zuständig (so auch Urteil des Bundessozialgerichts vom 24.03.2022 - B 10 ÜG 2/20 R, Die Sozialgerichtsbarkeit 2022, 301).
- BVerwG, 29.02.2016 - 5 C 31.15
(Gestaltungs-)Zeitraum; Abweichung vom Pauschalbetrag; Abwägung; …
Auszug aus BFH, 23.03.2022 - X K 2/20
Dies gehört zu den strukturellen Mängeln, die sich der Staat zurechnen lassen muss und die er zu beseitigen hat (so schon BVerwG-Urteil vom 29.02.2016 - 5 C 31/15 D, NJW 2016, 3464, Rz 24). - BFH, 19.03.2014 - X K 8/13
Unangemessene Verfahrensdauer bei 34-monatiger Untätigkeit des Finanzgerichts im …
Auszug aus BFH, 23.03.2022 - X K 2/20
Auch liegen keine Umstände vor, den in § 198 Abs. 2 Satz 3 GVG genannten Regelbetrag von 1.200 EUR pro Jahr, der im konkreten Fall nach Monaten zu bemessen ist (Senatsurteil vom 19.03.2014 - X K 8/13, BFHE 244, 521, BStBl II 2014, 584, Rz 37, m.w.N.), nicht anzusetzen. - BFH, 25.10.2016 - X K 3/15
Entschädigungsklage: begrenzte Rückwirkung der Verzögerungsrüge; Auswirkung der …
Auszug aus BFH, 23.03.2022 - X K 2/20
Vielmehr hat der Senat auf Grundlage einer Gesamtschau der gesetzlichen Regelungen über die Verzögerungsrüge entschieden, dass von einer im Regelfall gut sechsmonatigen Rückwirkung auszugehen ist (Senatsurteil vom 25.10.2016 - X K 3/15, BFH/NV 2017, 159, Rz 39, m.w.N.). - BFH, 08.10.2019 - X K 1/19
Entschädigungsklage wegen überlanger Verfahrensdauer
Auszug aus BFH, 23.03.2022 - X K 2/20
Eine zu früh erhobene Verzögerungsrüge ist daher unwirksam (vgl. nur Senatsurteil vom 08.10.2019 - X K 1/19, BFH/NV 2020, 98, Rz 59, m.w.N.). - BFH, 07.05.2014 - X K 11/13
Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer - Prüfung des Verfahrensablaufs …
Auszug aus BFH, 23.03.2022 - X K 2/20
Mit zunehmender Verfahrensdauer verdichtet sich aber die Pflicht des Gerichts, sich nachhaltig um eine Förderung, Beschleunigung und Beendigung des Verfahrens zu bemühen (vgl. im Einzelnen dazu Senatsurteil vom 07.05.2014 - X K 11/13, BFH/NV 2014, 1748, Rz 41 ff., m.w.N.). - BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 2228/06
Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung des abgelehnten Richters …
Auszug aus BFH, 23.03.2022 - X K 2/20
Denn der abgelehnte Richter darf sich über eine bloße formale Prüfung des Ablehnungsantrags hinaus nicht durch Mitwirkung an einer näheren inhaltlichen Prüfung der Ablehnungsgründe entgegen § 45 Abs. 1 ZPO, Art. 101 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) zum Richter in eigener Sache machen (ausführlich zum Ganzen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 20.07.2007 - 1 BvR 2228/06, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2007, 3771, unter II.2.a). - BFH, 16.10.2019 - X B 99/19
Unzulässige Selbstentscheidung abgelehnter Richter über einen Ablehnungsantrag
Auszug aus BFH, 23.03.2022 - X K 2/20
In solchen Fällen liegt ein Missbrauch des Ablehnungsrechts vor, wenn das Gesuch gar nicht oder ausschließlich mit Umständen begründet wird, die unter keinem denkbaren Gesichtspunkt eine Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen können (vgl. Senatsbeschluss vom 16.10.2019 - X B 99/19, BFHE 266, 494, BStBl II 2020, 375, Rz 14). - BFH, 28.05.2020 - X S 38/19
Ermittlungsbefugnis des Gerichts im PKH-Verfahren
- BFH, 16.09.1999 - VII B 231/99
Pauschale Richterablehnung